
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen mit ihrem
Engagement, ihrem Wissen und ihrer Berufserfahrung zum Erfolg des BeBiz Saar
bei. Dank ihres Einsatzes können unsere Klientinnen und Klienten gut betreut und begleitet den
Weg ins Berufsleben wagen. Uns ist bewusst, dass unsere Mitarbeitenden hierzu
einen wichtigen Beitrag leisten und wir haben uns zum Ziel gesetzt, alle
Maßnahmen zu ergreifen, die die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden stärken
und ihre Arbeitsplätze attraktiv gestalten.
Wir bieten eine leistungsgerechte Vergütung auf der Grundlage der AVR
und zusätzlicher Altersversorgung.
Wir schützen unsere Mitarbeitenden, indem wir mögliche Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen und beheben. Darüber hinaus hilft uns das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) dabei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren, denn die Gesundheit unserer Mitarbeitenden ist uns ein wichtiges Gut!
In Zusammenarbeit mit den Barmherzigen Brüdern Rilchingen können die Mitarbeitenden des BeBiz Saar an den dortigen Angeboten des BGM teilnehmen.
In § 84 Abs.2 SGB IX fordert der Gesetzgeber die Arbeitgeber auf, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen.
Es sollen folgende Ziele erreicht werden:
Es gilt nicht nur für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern für alle Beschäftigten eines Unternehmens.
Bereits nach einer relativ kurzen Zeit von sechs Wochen besteht Handlungsbedarf beim Arbeitgeber. Aber auch in Fällen, wo nicht durch länger andauernde Arbeitsunfähigkeit, sondern durch häufige Kurzerkrankungen klar wird, dass gesundheitliche Probleme bestehen, sieht das SGB IX eine Initiative des Arbeitgebers vor.
Die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig und kann von den Betroffenen abgelehnt werden. Auch ein Abbruch des BEM ist auf Wunsch der Betroffenen möglich.
Alle Beteiligten an der betrieblichen Eingliederung unterliegen der Schweigepflicht und können nur durch die betroffenen Personen davon entbunden werden!